Initiative Lieferkettengesetz
Gewinne ohne Gewissen stoppen
Tote bei Fabrikbränden, ausbeuterische Kinderarbeit, Pestizide im Trinkwasser: Deutsche Unternehmen sind in ihren Auslandsgeschäften immer wieder an Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beteiligt – ohne dass sie dafür bisher rechtliche Konsequenzen fürchten mussten.
Die deutsche Bundesregierung hat lange darauf gesetzt, dass Unternehmen freiwillig für den Schutz der Menschenrechte sorgen. Doch dieser Ansatz ist gescheitert. Denn zahlreiche Beispiele aus verschiedenen Sektoren zeigen: Freiwillige Initiativen von Unternehmen reichen allein nicht aus, um Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu beenden. Die Erfahrung von INKOTA in Initiativen wie dem Bündnis für nachhaltige Textilien oder dem Forum Nachhaltiger Kakao zeigt: Freiwillige Initiativen sind in der Regel zu wenig ambitioniert oder entfalten nicht die notwendige Breitenwirkung.
Tote bei Fabrikbränden, ausbeuterische Kinderarbeit, Pestizide im Trinkwasser: Deutsche Unternehmen sind in ihren Auslandsgeschäften immer wieder an Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beteiligt – ohne dass sie dafür bisher rechtliche Konsequenzen fürchten mussten.
Die deutsche Bundesregierung hat lange darauf gesetzt, dass Unternehmen freiwillig für den Schutz der Menschenrechte sorgen. Doch dieser Ansatz ist gescheitert. Denn zahlreiche Beispiele aus verschiedenen Sektoren zeigen: Freiwillige Initiativen von Unternehmen reichen allein nicht aus, um Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu beenden. Die Erfahrung von INKOTA in Initiativen wie dem Bündnis für nachhaltige Textilien oder dem Forum Nachhaltiger Kakao zeigt: Freiwillige Initiativen sind in der Regel zu wenig ambitioniert oder entfalten nicht die notwendige Breitenwirkung.
Mit der „Initiative Lieferkettengesetz“ hat sich INKOTA deshalb gemeinsam mit über 100 Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren für einen gesetzlichen Rahmen eingesetzt, der Unternehmen zur weltweiten Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Unsere Forderung: Unternehmen, die für Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten mitverantwortlich sind, müssen dafür haften. Geschädigte aus Produktionsländern müssen auch vor deutschen Gerichten Entschädigungen einklagen können.
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag nach langem Ringen das Lieferkettengesetz verabschiedet. Auch wenn das Gesetz deutliche Schwächen aufweist, bedeutet es einen Paradigmenwechsel: Weg von rein freiwilliger Unternehmensverantwortung, hin zu verbindlichen Regeln für Unternehmen.
Auf dem Weg zu einem Lieferkettengesetz
Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte
Die Bundesregierung verabschiedet den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Sie verzichtet darin auf eine gesetzliche Regelung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Dies wird von INKOTA scharf kritisiert.
Schadensersatzklage gegen KiK
Die Schadensersatzklage von Betroffenen der Ali Enterprises-Brandkatastrophe in Pakistan gegen das Unternehmen KiK wird vom Landgericht Dortmund abgewiesen.
Start der Initiative Lieferkettengesetz
Am 11. September 2019 geht die Initiative Lieferkettengesetz an die Öffentlichkeit. Mit einer Aktion vor dem Bundestag gedenken INKOTA und andere Organisationen der Opfer verschiedener Menschenrechts-Katastrophen, an denen deutsche Unternehmen beteiligt waren.
Unternehmen unterstützen Lieferkettengesetz
Mehr als 40 Unternehmen stellen sich öffentlich hinter die Forderung nach einem Lieferkettengesetz – darunter auch die Unternehmen Ritter Sport, KiK und Tchibo, mit denen sich INKOTA seit Jahren im kritischen Dialog befindet.
Durchbruch beim Lieferkettengesetz
Nachdem deutsche Unternehmen zum zweiten Mal beim Menschenrechts-Test durchfallen, kündigen Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, dass sie noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz verabschieden wollen. Kurz darauf stellt sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel erstmals öffentlich hinter das Lieferkettengesetz.
Übergabe von 222.000 Unterschriften
Aktivist*innen der Initiative Lieferkettengesetz übergeben symbolisch mehr als 222.000 Unterschriften für ein wirksames Lieferkettengesetz an das Bundeskanzlerinnenamt. Über 10.000 Unterschriften davon wurden durch INKOTA gesammelt.
Aktion vor dem Bundeskanzlerinamt zur Übergabe von 222.000 Unterschriften
Nikolaus fällt aus - für die CDU
Unter dem Motto „Kein Stiefel für die CDU“ ruft INKOTA seine Unterstützer*innen dazu auf, leere Nikolausstiefel vor Wahlkreis-Büros von CDU-Abgeordneten zu stellen. Mit der Aktion protestiert INKOTA gegen die Blockade des Lieferkettengesetzes durch CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Von Hamburg bis Freiburg, von Aachen bis Berlin folgen zahlreiche lokale Gruppen und Einzelpersonen dem Aufruf.
Das Lieferkettengesetz kommt!
Nach monatelangem Ringen einigt sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz. INKOTA begrüßt diesen Durchbruch, kritisiert aber auch, dass dem Gesetz ohne zivilrechtliche Haftung der nötige Biss fehlt.
Keine faulen Eier im Lieferkettengesetz
Kurz vor der parlamentarischen Beratung zum Lieferkettengesetz fordern Unterstützer*innen von INKOTA quer durch Deutschland von ihren lokalen Bundestagsabgeordneten: „Keine faulen Eier im Lieferkettengesetz!“
Lieferkettengesetz in letzter Sekunde verabschiedet
In der vorletzten Sitzungswoche der Legislaturperiode verabschiedet der Deutsche Bundestag das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz". INKOTA und andere zivilgesellschaftliche Organisationen sagen: "Wir sind noch lange nicht am Ziel... aber endlich am Start."