Schwere Mängel beim Schutz von Arbeitsrechten in der Schuhbranche
Neue INKOTA-Studie zeigt Handlungsbedarf bei Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Berlin, 20. November 2024. Beschwerdemechanismen in den globalen Lieferketten der Schuh- und Lederindustrie funktionieren nur unzureichend: Indische Arbeiterinnen und Arbeiter in Schuh- und Lederfabriken fürchten Diskriminierung und den Verlust ihrer Arbeitsplätze, wenn sie sich über Missstände beschweren. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerks. Deutsche Unternehmen sind nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet diese Praxis zu beenden.
„Es ist schockierend: Die Menschen arbeiten hart, oftmals ohne einen Arbeitsvertrag in einem Umfeld geprägt von Angst und Einschüchterung. Einkaufende Unternehmen müssen das deutsche Lieferkettengesetz besser umsetzen und diese Missstände beenden. Sie haben eine Verantwortung jedem Menschen in ihrer Lieferkette gegenüber. Die sichere Möglichkeit sich bei Verletzung der Arbeitsrechte zu beschweren, ist ein zentraler Bestandteil des Lieferkettengesetzes und muss von allen Unternehmen eingehalten werden!“, forderte Berndt Hinzmann, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA.
Lediglich zwei Prozent der befragten Arbeiterinnen und Arbeiter aus dem Bundesstaat Uttar Pradesh berichten, dass es in ihrer Fabrik die gesetzlich vorgeschriebenen Beschwerde- und Betriebskomitees gibt. In Tamil Nadu gibt es zwar entsprechende Komitees, die Vertreterinnen und Vertreter werden allerdings überwiegend vom Management der Fabriken bestimmt. Für die Studie wurden 211 Beschäftigte in den beiden indischen Bundesstaaten befragt. Untersucht wurden die Produktionsstätten von unter anderem Zara, Bata, Bugatti, Clarks, Deichmann, Ecco, Jack & Jones, Joseph Seibel, Kickers, Mango, Soleflex, Xero Schuhe.
„Viele Arbeiterinnen und Arbeiter wissen nicht einmal, dass sie die Möglichkeit zur Beschwerde haben. Hier müssen Unternehmen mittels Trainings nachbessern und nicht nur allgemein informieren. Sie müssen eine Vertrauensbasis schaffen, damit Beschwerdekanäle genutzt werden. Dafür müssen Arbeiterinnen und Arbeiter, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft an den Trainings und dem Beheben der Probleme beteiligt werden. Auf diese Weise werden auch die Anforderungen des Gesetzes eher erfüllt“, erklärte Berndt Hinzmann.
INKOTA arbeitet mit den indischen Partnerorganisationen Society for Labour and Development India (SLD) und Cividep daran, einen wirkungsvollen Dialog zwischen den Beteiligten zu etablieren. Für den Aufbau von Vertrauen und Glaubwürdigkeit müssen dabei Rechteinhabende vor Ort an diesem Prozess und an der Wiedergutmachung beteiligt werden. Um indischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Zugang zu Beschwerdemechanismen und damit auch zu Abhilfe zu ermöglichen, braucht es gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung der führenden Unternehmen (Marken/Einkäufer). Sie müssen zusammen mit ihren Produzenten, Gewerkschaften und Sozialstandard-Initiativen auf allen Ebenen Programme etablieren, welche effektive Beschwerdemöglichkeiten sicherstellen.
Weiterführende Materialien
Kontakt
Berndt Hinzmann, hinzmann@inkota.de, 016094698770
Berlin, 20. November 2024. Beschwerdemechanismen in den globalen Lieferketten der Schuh- und Lederindustrie funktionieren nur unzureichend: Indische Arbeiterinnen und Arbeiter in Schuh- und Lederfabriken fürchten Diskriminierung und den Verlust ihrer Arbeitsplätze, wenn sie sich über Missstände beschweren. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerks. Deutsche Unternehmen sind nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet diese Praxis zu beenden.
„Es ist schockierend: Die Menschen arbeiten hart, oftmals ohne einen Arbeitsvertrag in einem Umfeld geprägt von Angst und Einschüchterung. Einkaufende Unternehmen müssen das deutsche Lieferkettengesetz besser umsetzen und diese Missstände beenden. Sie haben eine Verantwortung jedem Menschen in ihrer Lieferkette gegenüber. Die sichere Möglichkeit sich bei Verletzung der Arbeitsrechte zu beschweren, ist ein zentraler Bestandteil des Lieferkettengesetzes und muss von allen Unternehmen eingehalten werden!“, forderte Berndt Hinzmann, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA.
Lediglich zwei Prozent der befragten Arbeiterinnen und Arbeiter aus dem Bundesstaat Uttar Pradesh berichten, dass es in ihrer Fabrik die gesetzlich vorgeschriebenen Beschwerde- und Betriebskomitees gibt. In Tamil Nadu gibt es zwar entsprechende Komitees, die Vertreterinnen und Vertreter werden allerdings überwiegend vom Management der Fabriken bestimmt. Für die Studie wurden 211 Beschäftigte in den beiden indischen Bundesstaaten befragt. Untersucht wurden die Produktionsstätten von unter anderem Zara, Bata, Bugatti, Clarks, Deichmann, Ecco, Jack & Jones, Joseph Seibel, Kickers, Mango, Soleflex, Xero Schuhe.
„Viele Arbeiterinnen und Arbeiter wissen nicht einmal, dass sie die Möglichkeit zur Beschwerde haben. Hier müssen Unternehmen mittels Trainings nachbessern und nicht nur allgemein informieren. Sie müssen eine Vertrauensbasis schaffen, damit Beschwerdekanäle genutzt werden. Dafür müssen Arbeiterinnen und Arbeiter, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft an den Trainings und dem Beheben der Probleme beteiligt werden. Auf diese Weise werden auch die Anforderungen des Gesetzes eher erfüllt“, erklärte Berndt Hinzmann.
INKOTA arbeitet mit den indischen Partnerorganisationen Society for Labour and Development India (SLD) und Cividep daran, einen wirkungsvollen Dialog zwischen den Beteiligten zu etablieren. Für den Aufbau von Vertrauen und Glaubwürdigkeit müssen dabei Rechteinhabende vor Ort an diesem Prozess und an der Wiedergutmachung beteiligt werden. Um indischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Zugang zu Beschwerdemechanismen und damit auch zu Abhilfe zu ermöglichen, braucht es gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung der führenden Unternehmen (Marken/Einkäufer). Sie müssen zusammen mit ihren Produzenten, Gewerkschaften und Sozialstandard-Initiativen auf allen Ebenen Programme etablieren, welche effektive Beschwerdemöglichkeiten sicherstellen.
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Berndt Hinzmann, hinzmann@inkota.de, 016094698770