Der lange Weg zum Lieferkettengesetz
INKOTAs langer Kampf für ein Lieferkettengesetz in Deutschland
Dieser Text ist Teil einer Artikelreihe, die zum 50. Geburtstag von INKOTA erschienen ist. Wir blicken darin auf einige unserer wichtigsten Erfolge zurück.
Buchstäblich auf den letzten Metern der Legislaturperiode verabschiedete der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2021 das Lieferkettengesetz. Am Ende konnte auch der geballte Widerstand der Wirtschaftslobby kaum etwas ändern: Endlich müssen große deutsche Unternehmen gesetzlich festgeschrieben Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in ihren Lieferketten übernehmen.
Als INKOTA vor über 20 Jahren erstmals das Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Lieferketten auf die Agenda setzte, belächelte man uns nur. Selbst als wir 2019 mit der Initiative Lieferkettengesetz starteten, glaubte kaum jemand so wirklich daran, dass die Verabschiedung eines solchen Gesetzes noch in dieser Wahlperiode möglich ist.
Lieferkettenverantwortung ist für INKOTA schon lange ein zentrales Thema. Profite dürfen nicht zulasten von Menschen und der Umwelt gehen – so lautet eine unserer zentralen Forderungen. Ob brennende Textilfabriken, zerstörte Regenwälder oder Kinderarbeit für Schokolade: Immer wieder kommt es in den globalen Lieferketten deutscher Unternehmen zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung – aber keines der Unternehmen fühlte sich bislang verantwortlich dafür.
Deshalb haben wir unsere Aktionen als Teil der Initiative Lieferkettengesetz nach fast zweijähriger Vorbereitung im September 2019 zum 7. Jahrestag der Ali-Enterprises-Brandkatastrophe ausgeweitet und intensiviert. 2012 waren beim Brand in der nicht registrierten und illegal umgebauten Textilfabrik in Karatschi in Pakistan 250 Menschen verbrannt. Das Brisante: Ali Enterprises ist ein Zulieferer des deutschen Textil-Unternehmens KiK. Mit Aktivist*innen machten wir im September 2019 vor dem Deutschen Bundestag auf die Opfer dieser und weiterer Menschenrechtskatastrophen aufmerksam, für die deutsche Unternehmen eine Mitverantwortung tragen.
Dieser Text ist Teil einer Artikelreihe, die zum 50. Geburtstag von INKOTA erschienen ist. Wir blicken darin auf einige unserer wichtigsten Erfolge zurück.
Buchstäblich auf den letzten Metern der Legislaturperiode verabschiedete der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2021 das Lieferkettengesetz. Am Ende konnte auch der geballte Widerstand der Wirtschaftslobby kaum etwas ändern: Endlich müssen große deutsche Unternehmen gesetzlich festgeschrieben Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in ihren Lieferketten übernehmen.
Als INKOTA vor über 20 Jahren erstmals das Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Lieferketten auf die Agenda setzte, belächelte man uns nur. Selbst als wir 2019 mit der Initiative Lieferkettengesetz starteten, glaubte kaum jemand so wirklich daran, dass die Verabschiedung eines solchen Gesetzes noch in dieser Wahlperiode möglich ist.
Lieferkettenverantwortung ist für INKOTA schon lange ein zentrales Thema. Profite dürfen nicht zulasten von Menschen und der Umwelt gehen – so lautet eine unserer zentralen Forderungen. Ob brennende Textilfabriken, zerstörte Regenwälder oder Kinderarbeit für Schokolade: Immer wieder kommt es in den globalen Lieferketten deutscher Unternehmen zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung – aber keines der Unternehmen fühlte sich bislang verantwortlich dafür.
Deshalb haben wir unsere Aktionen als Teil der Initiative Lieferkettengesetz nach fast zweijähriger Vorbereitung im September 2019 zum 7. Jahrestag der Ali-Enterprises-Brandkatastrophe ausgeweitet und intensiviert. 2012 waren beim Brand in der nicht registrierten und illegal umgebauten Textilfabrik in Karatschi in Pakistan 250 Menschen verbrannt. Das Brisante: Ali Enterprises ist ein Zulieferer des deutschen Textil-Unternehmens KiK. Mit Aktivist*innen machten wir im September 2019 vor dem Deutschen Bundestag auf die Opfer dieser und weiterer Menschenrechtskatastrophen aufmerksam, für die deutsche Unternehmen eine Mitverantwortung tragen.
INKOTA gehörte von Beginn an zum Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz und beteiligte sich aktiv an Planung und Durchführung der Kampagne. Am Anfang schien es sehr unwahrscheinlich, dass wir die Bundesregierung überzeugen können, ein Lieferkettengesetz zu beschließen. Doch über 100 Entwicklungs- und Fairhandelsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften und Umweltverbände schlossen sich uns und der Initiative an und sorgten für eine breite gesellschaftliche Mobilisierung.
Rund eine Viertelmillion Menschen unterzeichneten unsere gemeinsame Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Forderung nach einem starken Lieferkettengesetz. Im Dezember 2019 sprachen sich auch über 40 Unternehmen erstmals öffentlich für gesetzliche Sorgfaltspflichten aus – darunter mit Tchibo, Ritter Sport und KiK auch eine Reihe von Unternehmen, mit denen INKOTA seit Jahren im kritischen Dialog steht.
Mit Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) konnten schließlich zwei Fürsprecher in der Bundesregierung gewonnen werden. Im Juli 2020 kündigten sie an, noch in der laufenden Wahlperiode ein Gesetz zu verabschieden. Doch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der sogenannte Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Fraktion blockierten monatelang einen Kompromiss.
Unter anderem mit kreativen Aktionen zum Nikolaustag („Kein Stiefel für die CDU“) und zu Ostern („Keine faulen Eier im Lieferkettengesetz“) versuchte INKOTA deshalb, Druck auf Abgeordnete der Union aufzubauen, damit das Lieferkettengesetz noch rechtzeitig verabschiedet würde. 30.000 Lieferkettenbriefe wurden zudem in der entscheidenden Phase an Bundestagsabgeordnete aller demokratischen Parteien verschickt. Und tatsächlich: Der Druck wirkte! Nach der Einigung der Minister Müller, Heil und Altmaier im Februar 2021 und dem Kabinettsbeschluss im März 2021 wurde das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ am 11. Juni 2021 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet – in der vorletzten Sitzungswoche der Wahlperiode.
Mit der Verabschiedung des Lieferkettengesetzes sind wir noch lange nicht am Ziel. Nach der monatelangen Verwässerungstaktik des CDU-Wirtschaftsflügels steht am Ende ein Kompromiss, der deutliche Schwächen aufweist: zu wenige Unternehmen werden durch das Gesetz erfasst. Bei indirekten Zulieferern müssen Unternehmen erst aktiv werden, wenn schon konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Und vor allem: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen erhalten keine besseren Möglichkeiten, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen. Geschädigte werden wie im Falle der Ali-Enterprises-Brandkatastrophe auch in Zukunft große Schwierigkeiten haben, eine Entschädigung zu erhalten.
Und dennoch bedeutet das Lieferkettengesetz einen Paradigmenwechsel: weg von rein freiwilliger Unternehmensverantwortung, hin zu verbindlichen Regeln für Unternehmen. Der Kampf für das Lieferkettengesetz zeigt auch: Ein langer Atem zahlt sich aus. Gemeinsam können wir Veränderungen für eine gerechtere Welt bewirken – auch gegen den Widerstand mächtiger Gegner. Daran wird INKOTA auch in Zukunft anknüpfen, zum Beispiel wenn es um Nachschärfungen beim Lieferkettengesetz und um eine ambitionierte EU-Regelung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gehen wird. Der Kampf für Unternehmensverantwortung ist mit dem Lieferkettengesetz nicht vorbei – sondern er geht gerade erst richtig los!
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