Studie belegt Versagen der Wirtschaft beim Schutz der Menschenrechte
INKOTA fordert Einschreiten der Bundesregierung
[Berlin, 4. November 2019] – Keines der 20 größten deutschen Unternehmen erfüllt durchgängig die UN-Vorgaben zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Untersuchung des Business and Human Rights Ressource Center (BHRRC). Es ist innerhalb der vergangenen drei Wochen bereits die dritte Studie, die das Versagen der deutschen Wirtschaft beim Schutz der Menschenrechte dokumentiert. Erst vor drei Wochen hatte eine Studie Arbeitsrechtsverletzungen beim Teeanbau für den deutschen Markt aufgedeckt. Vergangene Woche hat eine INKOTA-Studie für Aufsehen gesorgt, die belegt, dass es Unternehmen der Schokoladenbranche auch nach zwanzig Jahren nicht gelungen ist, ausbeuterische Kinderarbeit in den Kakaoanbaugebieten zu beenden.
[Berlin, 4. November 2019] – Keines der 20 größten deutschen Unternehmen erfüllt durchgängig die UN-Vorgaben zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Untersuchung des Business and Human Rights Ressource Center (BHRRC). Es ist innerhalb der vergangenen drei Wochen bereits die dritte Studie, die das Versagen der deutschen Wirtschaft beim Schutz der Menschenrechte dokumentiert. Erst vor drei Wochen hatte eine Studie Arbeitsrechtsverletzungen beim Teeanbau für den deutschen Markt aufgedeckt. Vergangene Woche hat eine INKOTA-Studie für Aufsehen gesorgt, die belegt, dass es Unternehmen der Schokoladenbranche auch nach zwanzig Jahren nicht gelungen ist, ausbeuterische Kinderarbeit in den Kakaoanbaugebieten zu beenden.
Johannes Schorling von der Entwicklungsorganisation INKOTA kommentiert:
„Diese Ergebnisse sind ein Armutszeugnis für die deutsche Wirtschaft. Dabei geht es bei der heute veröffentlichten Studie sogar um diejenigen deutschen Unternehmen mit den meisten Ressourcen. Wenn schon die größten Unternehmen die Anforderungen an die Achtung der Menschenrechte nicht erfüllen, besteht kein Grund zur Annahme, dass es bei den anderen Unternehmen besser aussieht. Die Bundesregierung möchte aber, dass bis 2020 mindestens 50 Prozent der großen deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten erfüllen. Die vielen dokumentierten Fälle zeigen: Freiwillig werden die Unternehmen nicht ausreichend für den Schutz der Menschenrechte sorgen. Deshalb brauchen wir in Deutschland endlich ein Lieferkettengesetz. Die Bundesregierung sollte unverzüglich gesetzlich tätig werden.“
Weiteres Material:
Achtung der Menschenrechte – Studie des BHRRC