Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfen
Lieferkettengesetz morgen im Kabinett: Nichtregierungsorganisationen kritisieren fragliche Wirkung des Entwurfs im Rohstoffsektor / Gesetz werde in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht
[Berlin, 2. März 2021] – Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreis Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden. Dazu muss sie Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette verpflichten, wie es die UN-Standards vorsehen”, so Pilgrim weiter.
[Berlin, 2. März 2021] – Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreis Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden. Dazu muss sie Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette verpflichten, wie es die UN-Standards vorsehen”, so Pilgrim weiter.
Organisationen des AK Rohstoffe kritisieren, dass der Entwurf keine Anreize für Unternehmen schafft, ihre Lieferketten transparent zu gestalten. „In der Vergangenheit haben Unternehmen wie beispielsweise Aurubis auf Vertrags- und Geschäftsgeheimnisse verwiesen, wenn wir sie mit Umweltzerstörung mit schweren gesundheitlichen Folgen innerhalb ihrer Lieferkette konfrontiert haben“, sagt Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der CIR. „Wir befürchten, dass die abgestuften Sorgfaltspflichten für mittelbare Zulieferer diese Tendenz verstärken und dazu führen könnte, dass Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten verschleiern, um auf Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen nicht reagieren zu müssen.“
Die Organisationen kritisieren zudem, dass der Gesetzesentwurf nicht die Möglichkeiten der Betroffenen verbessert, ihre Rechte vor Gericht einzufordern. 2019 brach das Rückhaltebecken einer Eisenerzmine von Vale in Brasilien und eine Schlammlawine riss 272 Menschen in den Tod. Das deutsche Unternehmen TÜV Süd hatte den Damm noch kurz zuvor für stabil erklärt. Bisher ist es den Betroffenen nicht gelungen, Zugang zu Recht und Entschädigung zu bekommen. „Das Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung wird am Rechtsschutz von Betroffenen des Bergbaus wenig ändern. Die vorgesehene Prozessstandschaft ist eine Verbesserung, kann eine zivilrechtliche Haftungsregelung jedoch auf keinen Fall ersetzen“, kommentiert Lara Louisa Siever von INKOTA. „Das ist ein fatales Signal für all die Menschen, die sich für ihr Land und ihre Rechte einsetzen. Denn die Hürden für Betroffene bleiben zu hoch, um vor ein deutsches Gericht zu ziehen und auch tatsächlich entschädigt zu werden.“
Bergbau geht häufig mit massiven Umweltschäden einher, die oft langfristig zu Gesundheitsschäden führen oder Ökosysteme irreversibel zerstören. „Es ist sehr traurig, dass die Bundesregierung Unternehmen nicht dazu verpflichtet, sorgsam mit Umweltgütern, wie zum Beispiel Biodiversität, umzugehen - obwohl sich Deutschland zu zahlreichen Umweltabkommen bekennt. Dieser Ansatz reicht nicht aus, um dem Präventionsgrundsatz des Umweltrechts gerecht zu werden. Angesichts des Artensterbens und der Klimakrise, aber auch schleichender Umweltzerstörung, die oft langfristig zu Menschenrechtsverletzungen führt, ist das ein falsches Signal“, so Johanna Sydow, Rohstoffexpertin bei Germanwatch.
Hintergrundinformationen:
Fallbeispiel der Initiative Lieferkettengesetz zum Dammbruch in Brasilien
Fallbeispiele „Warum wir umweltbezogene Sorgfaltspflichten brauchen“ von Germanwatch:
Ansprechpartner*innen:
Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.: Tel.: 0351 438 378 88, E-Mail: siever[at]inkota.de
Hannah Pilgrim, Koordination AK Rohstoffe: Tel: 030-419 341 82, E-Mail: hannah.pilgrim[at]power-shift.de
Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.: Tel: 0251 / 67 44 13 - 21, E-Mail: wimberger[at]ci-romero.de
Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V., Tel. +49 (0)30 / 28 88 356-91, E-Mail: sydow[at]germanwatch.org