Wirkungen in Lieferketten für Kleidung und Schuhe

Eine Analyse von sieben Unternehmensberichten

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, wurde am 22.07.2021 verkündet. Es gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, jährlich öffentlich darüber zu berichten, wie sie das Gesetz seit dem 1.1.2023 umgesetzt haben.

Für das Jahr 2023 betrifft diese Regelung laut unseren Recherchen 30 Unternehmen mit Lieferketten für Kleidung und Schuhe, die relativ hohe Umsätze mit diesen Produkten auf dem deutschen Markt erzielen. Leider gibt es keine offizielle Liste, welche Unternehmen in welchem Jahr unter das LkSG fallen und nicht alle Unternehmen veröffentlichen ihre Mitarbeiter*innenzahlen. Die Zahl der Schuh- und Bekleidungsunternehmen, die für das Jahr 2023 Berichte veröffentlichen müssen, kann also nur eine Schätzung sein. Die Frist, bis wann die Sanktionen für Unternehmen entfallen, wenn sie ihre Berichte nicht veröffentlicht haben, wurde im Jahr 2024 mehrfach verschoben. Am 01.07.2024 hatten laut unseren
Recherchen sieben Unternehmen mit Lieferketten für Kleidung und Schuhe ihre Berichte dennoch bereits veröffentlicht und zeigen damit ein proaktives Vorgehen.

Diese sieben Berichte haben wir unter die Lupe genommen: Die Ergebnisse unserer Analyse sind relevant für die aktuell wieder neu um das LkSG entfachten politischen Debatten. Noch bevor das LkSG in seiner jetzigen Fassung längerfristige Wirkung entfalten konnte, muss es bereits wieder angepasst werden.

Download der Analyse von sieben Unternehmensberichten

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, wurde am 22.07.2021 verkündet. Es gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, jährlich öffentlich darüber zu berichten, wie sie das Gesetz seit dem 1.1.2023 umgesetzt haben.

Für das Jahr 2023 betrifft diese Regelung laut unseren Recherchen 30 Unternehmen mit Lieferketten für Kleidung und Schuhe, die relativ hohe Umsätze mit diesen Produkten auf dem deutschen Markt erzielen. Leider gibt es keine offizielle Liste, welche Unternehmen in welchem Jahr unter das LkSG fallen und nicht alle Unternehmen veröffentlichen ihre Mitarbeiter*innenzahlen. Die Zahl der Schuh- und Bekleidungsunternehmen, die für das Jahr 2023 Berichte veröffentlichen müssen, kann also nur eine Schätzung sein. Die Frist, bis wann die Sanktionen für Unternehmen entfallen, wenn sie ihre Berichte nicht veröffentlicht haben, wurde im Jahr 2024 mehrfach verschoben. Am 01.07.2024 hatten laut unseren
Recherchen sieben Unternehmen mit Lieferketten für Kleidung und Schuhe ihre Berichte dennoch bereits veröffentlicht und zeigen damit ein proaktives Vorgehen.

Diese sieben Berichte haben wir unter die Lupe genommen: Die Ergebnisse unserer Analyse sind relevant für die aktuell wieder neu um das LkSG entfachten politischen Debatten. Noch bevor das LkSG in seiner jetzigen Fassung längerfristige Wirkung entfalten konnte, muss es bereits wieder angepasst werden.

Download der Analyse von sieben Unternehmensberichten

Ihre Spende hilft!

INKOTA-Spendenkonto
IBAN DE 06 3506 0190 1555 0000 10
BIC GENODED1DKD

Hier können Sie für ein Projekt Ihrer Wahl oder zweckungebunden spenden: