Aktuelles

Textilbündnis prüft Mitgliedsunternehmen

Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten ambitionierter umsetzen

von Berndt Hinzmann
Veröffentlicht 2. DEZEMBER 2021

Das Bündnis für nachhaltige Textilien hat im Rahmen des neuen OECD konformen Review-Prozesses seine Mitgliedsunternehmen auf die Umsetzung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette überprüft und neue Maßnahmen basierend auf einer Risikoanalyse veröffentlicht. 36 Unternehmen haben den Prozess bereits erfolgreich abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes 2023 müssen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten aber konsequent und deutlich ambitionierter umsetzen. Die bestehenden Berichts-Standards reichen allein nicht aus.

Jetzt schon mit Umsetzung des Lieferkettengesetzes beginnen

Das Lieferkettengesetz schreibt es ab 2023 vor: Unternehmen sind künftig verpflichtet regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen und daraus Maßnahmen abzuleiten um menschenrechtliche und umweltbezogene Verletzungen der Sorgfaltspflichten zu beenden. Einen ähnlichen Prozess haben die Mitglieder des Bündnisses für nachhaltige Textilien nun bereits durchlaufen. Im Rahmen der Überprüfung („Review“) haben unabhängige Expert*innen die Angaben der Unternehmen analysiert und an notwendigen Stellen Nachbesserungen gefordert. Der Prozess macht deutlich: Bis zum Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes muss nachgebessert werden. Die Einhaltung umfassender Sorgfaltspflicht, entsprechend der Leitlinien der Vereinten Nationen und der OECD sowie die Erfüllung des Lieferkettengesetzes sind noch nicht gewährleistet. Diese sind jedoch auch der Maßstab für die Nutzung bereits bestehender Standards und Berichtsformate. Somit müssen diese sich ebenfalls an diesen Leitlinien orientierend weiterentwickeln.

Überprüfung der Produktion muss bessere Arbeitsbedingungen nach sich ziehen

Nach einer grundlegenden Überarbeitung fand der Review-Prozess nun erstmals in seiner neuen Form statt. Er fokussiert nun stärker als zuvor auf die kontinuierliche Verbesserung im Sinne der Anforderungen der OECD und auf unternehmerische Sorgfaltspflichten. Über eine ambitionierte Umsetzung der Sorgfaltspflichten möchten die Textilbündnis-Mitglieder auch eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in den Produktionsländern von Textilien erreichen.

Starke Umsetzung des Lieferkettengesetzes nötig

Während des Review-Prozesses haben einige Unternehmen das Textilbündnis verlassen. Wenn Unternehmen sich so der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entziehen wollen, bedarf es unbedingt einer umfassenden und ambitionierten Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes und seiner Anforderungen seitens der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) insbesondere bezogen auf Risikoanalyse und Berichtspflicht. Als Multi-Stakeholder-Initiative muss das Textilbündnis schon jetzt weitergehen zum Beispiel in Bündnisinitiativen konkrete Risiken abstellen und transparent darüber berichten.

Nichts verpassen

INKOTA-Newsletter

Unsere Aktionen, Veranstaltungen, Projekte: Melden Sie sich jetzt für unseren E-Mail-Newsletter an.

Ihre Spende hilft!

INKOTA-Spendenkonto
IBAN DE 06 3506 0190 1555 0000 10
BIC GENODED1DKD

Hier können Sie für ein Projekt Ihrer Wahl oder zweckungebunden spenden: