Zwangsarbeit in der Baumwollernte in Turkmenistan stoppen

Das Textilbündnis vermeidet klare Position für einen Boykott

Bonn, Berlin, Dachau, 12.07.2023. Im zentralasiatischen Turkmenistan zwingen staatliche Behörden jedes Jahr zehntausende Menschen aus staatlichen und privaten Betrieben sowie aus Universitäten, in der Baumwollernte zu arbeiten. Damit ist Turkmenistan einer der Staaten, in denen systematisch und staatlich organisiert Zwangsarbeit eingesetzt wird.

Das Textilbündnis, angetreten, um faire Arbeitsbedingungen vom Baumwollfeld bis zum Kleiderbügel umzusetzen, bleibt inaktiv. NROs beantragten die Empfehlung an alle Mitgliedsunternehmen, die Verarbeitung von Baumwolle aus Zwangsarbeit in Turkmenistan zu stoppen und den Aufruf zum Boykott turkmenischer Baumwolle (Turkmen Cotton Pledge der Cotton Campaign) zu unterzeichnen. Durch die Verweigerung verpasst das Textilbündnis eine Chance, zur Abschaffung eines staatlich organisierten Zwangsarbeitssystems beizutragen. Im Vorfeld der Baumwollernte 2023/24 hätte durch klare Positionierung der internationale Druck auf Turkmenistan erhöht werden können.

Zwangsarbeit zählt zu den elementarsten Menschenrechtsverletzungen. Dementsprechend steht die Bekämpfung von Zwangsarbeit in Turkmenistan auch auf der Agenda der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die bereits High-Level-Missionen nach Turkmenistan geschickt hat, um den anhaltenden Berichten über Zwangsarbeit in der Baumwollproduktion auf den Grund zu gehen. Mit der turkmenischen Regierung erreichte die ILO nach eigenen Angaben zwar eine Vereinbarung auf einen Plan zur Reform des Baumwollsektors und zur Abschaffung der Zwangsarbeit. Laut Cotton Campaign bestreitet die turkmenische Regierung aber immer noch die Existenz von Zwangsarbeit. Ein derartiges Vorgehen ist nichts Neues, so wurde dies auch in Usbekistan über Jahre praktiziert.

Das Textilbündnis hätte dazu beitragen können, den internationalen Druck zur Abschaffung von Zwangsarbeit auf Turkmenistan zu erhöhen und damit die ILO zu unterstützen. Die Zivilgesellschaft im Textilbündnis hat dem Steuerungskreis eine Entscheidungsvorlage vorgelegt, in der es heißt:

„Das Textilbündnis erkennt ein erhöhtes Risiko staatlich verordneter Zwangsarbeit im Baumwollanbau Turkmenistans und empfiehlt deshalb allen Mitgliedern,

  • ihre Lieferbeziehungen mit Lieferanten, die turkmenische Baumwolle anbieten oder verarbeiten, zu beenden.
  • den Turkmen Cotton Pledge zu unterzeichnen und dies öffentlich zu kommunizieren.“

Ein klares unterstützendes Votum des Steuerungskreises hätte dem Bündnis in Sachen Null-Toleranz gegenüber Zwangsarbeit Glaubwürdigkeit verliehen. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, insbesondere beim Risiko von Zwangsarbeit, bedürfen des konsequenten und geschlossenen Handelns. Denn in Fällen, in denen der Staat selbst der Verursacher von Zwangsarbeit ist, wie vor einiger Zeit in Usbekistan und heute noch in China oder Turkmenistan, können Unternehmen das Risiko nur vermeiden, in dem sie keine Produkte aus diesen Ländern beziehen.

Dass systematische staatliche Zwangsarbeit beendet werden kann, belegt das Beispiel Usbekistan, wo aufgrund der Cotton Campaign und in einem mehrjährigen Prozess unter Begleitung der ILO die systematische Zwangsarbeit abgeschafft wurde.

Dass sich das Textilbündnis nicht gegen Zwangsarbeit und für den Turkmen Cotton Pledge (Turkmen Cotton Pledge) positioniert, ist eine vertane Chance – so die Überzeugung der Zivilgesellschaft im Textilbündnis.

Bonn, Berlin, Dachau, 12.07.2023. Im zentralasiatischen Turkmenistan zwingen staatliche Behörden jedes Jahr zehntausende Menschen aus staatlichen und privaten Betrieben sowie aus Universitäten, in der Baumwollernte zu arbeiten. Damit ist Turkmenistan einer der Staaten, in denen systematisch und staatlich organisiert Zwangsarbeit eingesetzt wird.

Das Textilbündnis, angetreten, um faire Arbeitsbedingungen vom Baumwollfeld bis zum Kleiderbügel umzusetzen, bleibt inaktiv. NROs beantragten die Empfehlung an alle Mitgliedsunternehmen, die Verarbeitung von Baumwolle aus Zwangsarbeit in Turkmenistan zu stoppen und den Aufruf zum Boykott turkmenischer Baumwolle (Turkmen Cotton Pledge der Cotton Campaign) zu unterzeichnen. Durch die Verweigerung verpasst das Textilbündnis eine Chance, zur Abschaffung eines staatlich organisierten Zwangsarbeitssystems beizutragen. Im Vorfeld der Baumwollernte 2023/24 hätte durch klare Positionierung der internationale Druck auf Turkmenistan erhöht werden können.

Zwangsarbeit zählt zu den elementarsten Menschenrechtsverletzungen. Dementsprechend steht die Bekämpfung von Zwangsarbeit in Turkmenistan auch auf der Agenda der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die bereits High-Level-Missionen nach Turkmenistan geschickt hat, um den anhaltenden Berichten über Zwangsarbeit in der Baumwollproduktion auf den Grund zu gehen. Mit der turkmenischen Regierung erreichte die ILO nach eigenen Angaben zwar eine Vereinbarung auf einen Plan zur Reform des Baumwollsektors und zur Abschaffung der Zwangsarbeit. Laut Cotton Campaign bestreitet die turkmenische Regierung aber immer noch die Existenz von Zwangsarbeit. Ein derartiges Vorgehen ist nichts Neues, so wurde dies auch in Usbekistan über Jahre praktiziert.

Das Textilbündnis hätte dazu beitragen können, den internationalen Druck zur Abschaffung von Zwangsarbeit auf Turkmenistan zu erhöhen und damit die ILO zu unterstützen. Die Zivilgesellschaft im Textilbündnis hat dem Steuerungskreis eine Entscheidungsvorlage vorgelegt, in der es heißt:

„Das Textilbündnis erkennt ein erhöhtes Risiko staatlich verordneter Zwangsarbeit im Baumwollanbau Turkmenistans und empfiehlt deshalb allen Mitgliedern,

  • ihre Lieferbeziehungen mit Lieferanten, die turkmenische Baumwolle anbieten oder verarbeiten, zu beenden.
  • den Turkmen Cotton Pledge zu unterzeichnen und dies öffentlich zu kommunizieren.“

Ein klares unterstützendes Votum des Steuerungskreises hätte dem Bündnis in Sachen Null-Toleranz gegenüber Zwangsarbeit Glaubwürdigkeit verliehen. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, insbesondere beim Risiko von Zwangsarbeit, bedürfen des konsequenten und geschlossenen Handelns. Denn in Fällen, in denen der Staat selbst der Verursacher von Zwangsarbeit ist, wie vor einiger Zeit in Usbekistan und heute noch in China oder Turkmenistan, können Unternehmen das Risiko nur vermeiden, in dem sie keine Produkte aus diesen Ländern beziehen.

Dass systematische staatliche Zwangsarbeit beendet werden kann, belegt das Beispiel Usbekistan, wo aufgrund der Cotton Campaign und in einem mehrjährigen Prozess unter Begleitung der ILO die systematische Zwangsarbeit abgeschafft wurde.

Dass sich das Textilbündnis nicht gegen Zwangsarbeit und für den Turkmen Cotton Pledge (Turkmen Cotton Pledge) positioniert, ist eine vertane Chance – so die Überzeugung der Zivilgesellschaft im Textilbündnis.

Kontakt

Dr. Sabine Ferenschild, SÜDWIND-Institut, ferenschild@suedwind-institut.de, 0228-76369816

Berndt Hinzmann, INKOTA-netzwerk, hinzmann@inkota.de, Telefon: 0160 94 69 87 70

Luise Tegeler, FEMNET, luise.tegeler@femnet.de

Alexandra Caterbow, HEJSupport, alexandra.caterbow@hej-support.de

Diese Pressemitteilung wurde von den folgenden zivilgesellschaftlichen Organisationen im Textilbündnis verfasst und repräsentiert nicht zwangsläufig die Meinung aller zivilgesellschaftlichen Mitglieder.

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