Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie nimmt Arbeit in Mexiko auf

Zivilgesellschaft aus Mexiko und Deutschland begrüßt den Start des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus. Um seine Wirksamkeit zu gewährleisten, fordern die beteiligten Organisationen eine stärkere und langfristige Einbindung relevanter Unternehmen und politischer Institutionen sowie die Sicherstellung von Ressourcen für die zivilgesellschaftliche Begleitung des Mechanismus. Anlass zur Sorge geben die bislang mangelnde Lieferkettentransparenz der beteiligten Unternehmen und die ungesicherte Zukunft des Mechanismus nach 2025.

Mexiko-Stadt/Berlin, 07.05.2024: Anlässlich des Starts des „Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos“ (MRDH) in Mexiko-Stadt, im Deutschen unter „Unternehmensübergreifender Beschwerdemechanismus“ bekannt, ziehen die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ein insgesamt positives Fazit. Nach 4,5 Jahren intensiven Dialogs zwischen Unternehmen, Gewerkschaften, Regierungen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft, zunächst in Deutschland und dann in Mexiko, ist der Mechanismus ab heute für Beschwerden von Betroffenen zugänglich. Auf dem Papier ist er sehr vielversprechend: Der MRDH ist in seinem Umfang einzigartig, da er die gesamte Lieferkette deutscher Automobilunternehmen in Mexiko bis zur Endmontage abdeckt und sich dabei an alle von Menschenrechtsverletzungen potenziell Betroffenen richtet. Besonders wichtig ist, dass die mexikanische Zivilgesellschaft an der Entwicklung des Mechanismus beteiligt war, dass unabhängige Expertinnen und Experten die eingereichten Beschwerden prüfen werden und dass die Rechteinhabenden bei der Umsetzung eine entscheidende Rolle spielen sollen.

"Wir freuen uns, dass der MRDH endlich anläuft, da er ambitioniert ist und dazu beitragen kann, die Menschenrechtssituation in den deutschen Automobilzulieferketten in Mexiko zu verbessern.  Mit BMW, Mercedes-Benz und ZF Friedrichshafen, beteiligen sich drei Unternehmen an der Umsetzung und haben sich verpflichtet, die von den unabhängigen Expertinnen und Experten getroffenen Entscheidungen umzusetzen und zu Abhilfemaßnahmen beizutragen. Es ist bedauerlich, dass sich in der Konzeptionsphase des MRDH große deutsche Unternehmen zurückgezogen haben. Um branchenweit wirksam zu sein, müssen sich mehr Unternehmen ernsthaft und vertrauensvoll engagieren, indem sie wichtige Informationen über ihre Lieferketten an den Mechanismus weitergeben und sich konstruktiv an der Lösung von Beschwerden beteiligen und Abhilfe ermöglichen", sagt Diana Figueroa, Fundación Avina.

Mexiko ist ein wichtiges Partnerland für die deutsche Automobilindustrie. Automobilhersteller profitieren von einer über Jahrzehnte gewachsenen Zulieferindustrie, da in Mexiko vom Abbau der Rohstoffe, über die Weiterverarbeitung bis zur Fertigstellung der Autos alle Industriezweige teils in unmittelbarer Nähe voneinander angesiedelt sind.

"Die deutsche Automobilindustrie ist mitverantwortlich für diverse Fälle von Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette in Mexiko", erklärt Anton Pieper, WEED. "Der Mechanismus kann ein Game-Changer sein. Wenn er gut umgesetzt wird, kann er betroffenen Bevölkerungsgruppen Wiedergutmachung und Abhilfe verschaffen. Dafür muss er vor allem in Mexiko aber auch in Deutschland sehr breit bekannt gemacht werden. Denn nur so können potenziell Betroffene von dieser Möglichkeit der Wiedergutmachung wissen, die darauf abzielt, die Beweislast für sie zu verringern und Lösungen entsprechend ihrer Bedürfnisse zu finden."

"Elementar ist, dass der Mechanismus die Belange von Rechteinhabenden in Mexiko ins Zentrum stellt. Dafür ist die Einbeziehung der Zivilgesellschaft entscheidend: Sowohl kurzfristig für den Vertrauensaufbau auf Seiten der Betroffenen und deren Unterstützung bei der Einreichung von Beschwerden, als auch langfristig für die Überwachung und strategische Weiterentwicklung des Mechanismus. Es braucht daher ausreichende Mittel, um die zivilgesellschaftliche Begleitung des Mechanismus sicherzustellen und somit die am stärksten betroffenen Gemeinschaften und Gruppen noch besser zu erreichen", sagt Lara Louisa Siever, INKOTA-netzwerk e.V.

Der MRDH ist ein Pilotprojekt mit aktuell begrenzter Laufzeit bis Ende 2025. "In eineinhalb Jahren wird kein noch so ambitioniert gestrickter Mechanismus nachhaltig zu Verbesserungen in den automobilen Lieferketten in Mexiko beitragen. Um seine volle Wirkung für Arbeiterinnen und Arbeiter, Gemeinden und Betroffene zu entfalten, sollte der Mechanismus die Erkenntnisse aus der Pilotphase nutzen. Das könnte ihn zu einem dauerhaften und dynamischen Mechanismus werden lassen, der tatsächliche und potenzielle Risiken bearbeiten und abmildern kann. Dafür müssen sich sowohl Industrie als auch Regierungen langfristig in dem Mechanismus engagieren. Zudem muss die öffentliche Finanzierung über das Jahr 2025 hinaus sichergestellt werden. Das ist wichtig, um den Multi-Stakeholder-Charakter aufrechtzuerhalten und die Ziele des Mechanismus auf lange Sicht zu erreichen", so Eduardo Villarreal, Proyecto de Derechos Economicos, Sociales y Culturales (ProDESC).

Hintergrund

Der unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko ist als nunmehr unabhängiges Projekt aus dem seit 2020 laufenden Branchendialog Automobil entstanden. Der MRDH soll es Betroffenen in den Lieferketten deutscher Automobilhersteller ermöglichen, tatsächliche und potenzielle Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko zu melden und Unterstützung bei der Aufklärung sowie Zugang zu Abhilfe zu erhalten. Das Konzept für den Beschwerdemechanismus in Mexiko haben die beteiligten Akteurinnen und Akteuren aus Industrie, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft im Juni 2022 gemeinsam beschlossen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen ProDESC, Fundación Avina und Centro de Información sobre Empresas y Derechos Humanos sowie Germanwatch, INKOTA und WEED haben an der Entwicklung mitgewirkt.

Wirksame Beschwerdemechanismen haben nicht zuletzt durch die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und im Zuge der Verhandlungen zur EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive einen höheren Stellenwert bekommen. Effektive Beschwerdemechanismen müssen gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, legitim, transparent, berechenbar, zugänglich, rechte-kompatibel und ausgewogen sein. Dies ist unabdingbar, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und für Betroffene wirksame Abhilfe und Widergutmachung zu leisten.

Zivilgesellschaft aus Mexiko und Deutschland begrüßt den Start des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus. Um seine Wirksamkeit zu gewährleisten, fordern die beteiligten Organisationen eine stärkere und langfristige Einbindung relevanter Unternehmen und politischer Institutionen sowie die Sicherstellung von Ressourcen für die zivilgesellschaftliche Begleitung des Mechanismus. Anlass zur Sorge geben die bislang mangelnde Lieferkettentransparenz der beteiligten Unternehmen und die ungesicherte Zukunft des Mechanismus nach 2025.

Mexiko-Stadt/Berlin, 07.05.2024: Anlässlich des Starts des „Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos“ (MRDH) in Mexiko-Stadt, im Deutschen unter „Unternehmensübergreifender Beschwerdemechanismus“ bekannt, ziehen die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ein insgesamt positives Fazit. Nach 4,5 Jahren intensiven Dialogs zwischen Unternehmen, Gewerkschaften, Regierungen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft, zunächst in Deutschland und dann in Mexiko, ist der Mechanismus ab heute für Beschwerden von Betroffenen zugänglich. Auf dem Papier ist er sehr vielversprechend: Der MRDH ist in seinem Umfang einzigartig, da er die gesamte Lieferkette deutscher Automobilunternehmen in Mexiko bis zur Endmontage abdeckt und sich dabei an alle von Menschenrechtsverletzungen potenziell Betroffenen richtet. Besonders wichtig ist, dass die mexikanische Zivilgesellschaft an der Entwicklung des Mechanismus beteiligt war, dass unabhängige Expertinnen und Experten die eingereichten Beschwerden prüfen werden und dass die Rechteinhabenden bei der Umsetzung eine entscheidende Rolle spielen sollen.

"Wir freuen uns, dass der MRDH endlich anläuft, da er ambitioniert ist und dazu beitragen kann, die Menschenrechtssituation in den deutschen Automobilzulieferketten in Mexiko zu verbessern.  Mit BMW, Mercedes-Benz und ZF Friedrichshafen, beteiligen sich drei Unternehmen an der Umsetzung und haben sich verpflichtet, die von den unabhängigen Expertinnen und Experten getroffenen Entscheidungen umzusetzen und zu Abhilfemaßnahmen beizutragen. Es ist bedauerlich, dass sich in der Konzeptionsphase des MRDH große deutsche Unternehmen zurückgezogen haben. Um branchenweit wirksam zu sein, müssen sich mehr Unternehmen ernsthaft und vertrauensvoll engagieren, indem sie wichtige Informationen über ihre Lieferketten an den Mechanismus weitergeben und sich konstruktiv an der Lösung von Beschwerden beteiligen und Abhilfe ermöglichen", sagt Diana Figueroa, Fundación Avina.

Mexiko ist ein wichtiges Partnerland für die deutsche Automobilindustrie. Automobilhersteller profitieren von einer über Jahrzehnte gewachsenen Zulieferindustrie, da in Mexiko vom Abbau der Rohstoffe, über die Weiterverarbeitung bis zur Fertigstellung der Autos alle Industriezweige teils in unmittelbarer Nähe voneinander angesiedelt sind.

"Die deutsche Automobilindustrie ist mitverantwortlich für diverse Fälle von Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette in Mexiko", erklärt Anton Pieper, WEED. "Der Mechanismus kann ein Game-Changer sein. Wenn er gut umgesetzt wird, kann er betroffenen Bevölkerungsgruppen Wiedergutmachung und Abhilfe verschaffen. Dafür muss er vor allem in Mexiko aber auch in Deutschland sehr breit bekannt gemacht werden. Denn nur so können potenziell Betroffene von dieser Möglichkeit der Wiedergutmachung wissen, die darauf abzielt, die Beweislast für sie zu verringern und Lösungen entsprechend ihrer Bedürfnisse zu finden."

"Elementar ist, dass der Mechanismus die Belange von Rechteinhabenden in Mexiko ins Zentrum stellt. Dafür ist die Einbeziehung der Zivilgesellschaft entscheidend: Sowohl kurzfristig für den Vertrauensaufbau auf Seiten der Betroffenen und deren Unterstützung bei der Einreichung von Beschwerden, als auch langfristig für die Überwachung und strategische Weiterentwicklung des Mechanismus. Es braucht daher ausreichende Mittel, um die zivilgesellschaftliche Begleitung des Mechanismus sicherzustellen und somit die am stärksten betroffenen Gemeinschaften und Gruppen noch besser zu erreichen", sagt Lara Louisa Siever, INKOTA-netzwerk e.V.

Der MRDH ist ein Pilotprojekt mit aktuell begrenzter Laufzeit bis Ende 2025. "In eineinhalb Jahren wird kein noch so ambitioniert gestrickter Mechanismus nachhaltig zu Verbesserungen in den automobilen Lieferketten in Mexiko beitragen. Um seine volle Wirkung für Arbeiterinnen und Arbeiter, Gemeinden und Betroffene zu entfalten, sollte der Mechanismus die Erkenntnisse aus der Pilotphase nutzen. Das könnte ihn zu einem dauerhaften und dynamischen Mechanismus werden lassen, der tatsächliche und potenzielle Risiken bearbeiten und abmildern kann. Dafür müssen sich sowohl Industrie als auch Regierungen langfristig in dem Mechanismus engagieren. Zudem muss die öffentliche Finanzierung über das Jahr 2025 hinaus sichergestellt werden. Das ist wichtig, um den Multi-Stakeholder-Charakter aufrechtzuerhalten und die Ziele des Mechanismus auf lange Sicht zu erreichen", so Eduardo Villarreal, Proyecto de Derechos Economicos, Sociales y Culturales (ProDESC).

Hintergrund

Der unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko ist als nunmehr unabhängiges Projekt aus dem seit 2020 laufenden Branchendialog Automobil entstanden. Der MRDH soll es Betroffenen in den Lieferketten deutscher Automobilhersteller ermöglichen, tatsächliche und potenzielle Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko zu melden und Unterstützung bei der Aufklärung sowie Zugang zu Abhilfe zu erhalten. Das Konzept für den Beschwerdemechanismus in Mexiko haben die beteiligten Akteurinnen und Akteuren aus Industrie, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft im Juni 2022 gemeinsam beschlossen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen ProDESC, Fundación Avina und Centro de Información sobre Empresas y Derechos Humanos sowie Germanwatch, INKOTA und WEED haben an der Entwicklung mitgewirkt.

Wirksame Beschwerdemechanismen haben nicht zuletzt durch die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und im Zuge der Verhandlungen zur EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive einen höheren Stellenwert bekommen. Effektive Beschwerdemechanismen müssen gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, legitim, transparent, berechenbar, zugänglich, rechte-kompatibel und ausgewogen sein. Dies ist unabdingbar, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und für Betroffene wirksame Abhilfe und Widergutmachung zu leisten.

Weitere Informationen

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Launch des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko vom 07.05.2024

Pressemitteilung der Zivilgesellschaft zum Zwischenstand des Beschwerdemechanismus im September 2022

Stellungnahme der Zivilgesellschaft zum Ausstieg vom VW aus dem Mechanismus im Dezember 2022

Mehr Informationen zum Konzept des Unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus s. Handlungsanleitung zum Kernelement Beschwerdemechanismus des Branchendialog Automobilindustrie von Juni 2022, unter 4.9 „Umsetzungsschritt 9 – Vom unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus des Branchendialogs lernen“, S. 46-53

Positionspapier „Rechteinhaber*innen wirksam in Multi-Stakeholder-Initiativen einbeziehen“ der Zivilgesellschaft von Mai 2022

Positionspapier „Effektive Beschwerdemechanismen im europäischen Lieferkettengesetz – Empfehlungen zur Ausgestaltung der Corporate Sustainabiality Due Diligence Directive (CSDDD)“ von ECCHR, Germanwatch, INKOTA-netzwerk, WEED, von August 2023

Kontakt

Lara Louisa Siever, Referentin Rohstoffpolitik, Wirtschaft und Menschenrechte, 030 / 420 8202 58, siever@inkota.de

Anton Pieper, Referent Wirtschaft und Menschenrechte WEED, 030 / 280 44 820, anton.pieper@weed-online.org 

Diana Figueroa, Programm Managerin, Fundación Avina, diana.figueroa@avina.net  

Eduardo Villarreal, Recherche und Advocacy Koordinator, ProDESC, eduardo.villarreal@prodesc.org.mx 

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