Südlink-Magazin

Das Recht auf Rechte

Im Kampf für globale Gerechtigkeit gewinnen juristische Auseinandersetzungen immer mehr an Bedeutung

von Christian Jakob
Veröffentlicht 8. DEZEMBER 2023

Mit dem Recht gegen Unrecht vorgehen und für eine gerechtere Welt kämpfen: Wo früher oft nur von „Klassenjustiz“ die Rede war, wird heute viel über „strategische Prozessführung“ nachgedacht. Ob Klimaschutz oder Arbeitsunrecht, ob der Widerstand gegen Bergbauprojekte oder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung – bei einer wachsenden Anzahl von Themen setzen zivilgesellschaftliche Gruppen in Nord und Süd auf die Justiz, um gegen Missstände vorzugehen. Nicht ohne Erfolg.

Aija Kalnaja, Interims-Direktorin der EU-Grenzschutzagentur Frontex, war gerade acht Wochen im Amt, da wurde sie das erste Mal verklagt: Am 8. Oktober 2022 ging beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Klageschrift des Kongolesen Jeancy K. ein. Der wollte in Griechenland Asyl beantragen, stattdessen wurde er „gewaltsam entführt, auf ein ‚Todesfloß‘ gebracht, kollektiv ausgewiesen und in Seenot ausgesetzt“, schreibt die NGO Front-LEX, die die Klage formulierte. K. sei Opfer „mehrerer solcher Mordversuche“ geworden, der letzte am 14. Juli 2022. Einmal habe er zusehen müssen, wie sein Freund ertrank. Dies sei nur einer von mindestens 43.000 solcher Pushbacks in der Ägäis, die seit Januar 2020 „von der griechischen Küstenwache und Frontex gemeinsam durchgeführt“ worden seien.

Bei Front-LEX handelt es sich um eine auf sogenannte strategische Prozessführung spezialisierte Menschenrechtsorganisation. Seit ihrer Gründung im Februar 2021 hat sie sechs Klagen gegen Frontex eingereicht und arbeitet an zwei weiteren. Dass es so etwas wie Front-Lex überhaupt gibt, ist eine Facette eines regelrechten Booms der „Strategic Litigation“ (strategische Prozessführung) als politisches Kampffeld im Menschenrechtsbereich.

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Südlink 206 - Im Kampf um das Recht
Mit Gesetzen für eine gerechtere Welt streiten | Dezember 2023
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Südlink 206 - Im Kampf um das Recht
Mit Gesetzen für eine gerechtere Welt streiten | Dezember 2023
Machtmissbrauch mit den Mitteln des Rechts ist weltweit auf dem Vormarsch. Doch immer mehr NGOs, soziale Bewegungen und Aktivist*innen nutzen das Recht, um sich in vielen Bereichen für Verbesserungen einzusetzen. …

Zwar zogen die US-Bürgerrechtsorganisationen ACLU und NAACP schon seit Ende des 19. Jahrhunderts vor Gerichte, um die Diskriminierung der Afroamerikaner*innen zu bekämpfen. Doch vor allem seit der Jahrtausendwende sind Rechtsstreitigkeiten hierzulande wie international ein immer weiter verbreitetes Instrument der Zivilgesellschaft. Gerichte mischen sich „in zentrale politische Fragen unserer Zeit ein“, schreibt die Kasseler Forschungsgruppe Beyond Summer 15. Es geht um reproduktive Rechte, Rechte indigener Völker, die Klimakrise oder Migration, um nur einige Themen zu nennen.

Die strategischen Prozesse sollen über den Einzelfall hinaus „weitreichende gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen“, schreibt das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das im November 15 Jahre alt und in dieser Zeit zu einem der wichtigsten Player in dem Bereich wurde. Mit dem Recht sollen Ungerechtigkeiten bekämpft werden, die die Politik „nicht angemessen behandelt“. Und davon gibt es viele.

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Besonders gut dokumentiert ist die zivilgesellschaftliche Prozessführung im Klimabereich. Zwischen 2017 und 2022 hat sich nach Angaben des UN-Umweltprogramms UNEP die Zahl der weltweiten Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Klimawandel verdoppelt. Der Boom der Strategic Litigation fällt paradoxerweise in eine Zeit, in der vielfach ein Scheitern der universellen Menschenrechte beklagt wird: Internationale Gerichte verlieren an Durchsetzungskraft, Staaten „entziehen sich dem normativen Appell“, wie das ECCHR schreibt. Doch anstatt die Durchsetzung der Menschenrechte abzuschreiben, seien diese „als unvollendeter historischer Prozess zu betrachten“. So verweist der konservative Historiker Heinrich August Winkler darauf, dass seit den Menschenrechtserklärungen 1776 und 1789 die Geschichte des Westens „immer auch eine Geschichte von Verstößen gegen die eigenen Werte gewesen“ sei. Trotzdem konnten „in den letzten 25 Jahren weltweit durchaus Erfolge erzielt werden“, so das ECCHR.

Strategic Litigation zielt meist darauf an, Normen durchzusetzen, die direkt oder indirekt auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen zurückgehen. Was aus der folgt, ist allerdings bis heute strittig. Die AEMR wird am 10. Dezember 75 Jahre alt. Bürgerliche Rechte wie Redefreiheit und soziale Rechte wie jenes auf Nahrung wurden 1948 gleichberechtigt formuliert. Doch die damalige Erklärung war unverbindlich. Erst 1966 einigten sich die UN auf verbindliche Regeln. Die aber wurden dabei aufgeteilt: auf den Zivilpakt zu liberalen Freiheitsrechten. Und auf den Sozialpakt, für die sozioökonomischen Rechte.

„Dahinter stand eine ideologische Auseinandersetzung zwischen dem Westen und dem Ostblock“, sagt die Völkerrechtlerin Elif Askin von der Universität Zürich. „Der Westen wollte die sozialen Rechte nicht als echte Menschenrechte, sondern bloß als ‚Programmsätze‘ anerkennen.“ Die kommunistischen Staaten sahen dies anders. Eine Einigung gab es nicht.

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Das „Fakultativprotokoll“, das klärt, wie soziale Rechte durchgesetzt werden, trat erst 2013 in Kraft. Nur Bürger*innen von Staaten, die dieses ratifiziert haben, können sich vor dem UN-Sozialausschuss beschweren, wenn ihre sozialen Rechte verletzt werden. Doch erst, wenn man die darin beschriebenen sozialen Verpflichtungen des Staates ernst nimmt, werde es richtig interessant, sagt der Völkerrechtler Philip Alston: „Dann kollidiert das mit der neoliberalen Ideologie.“

Die Bedeutung des Lieferkettengesetzes

Vielleicht ist es langsam so weit. Denn welche Hebel etwa für die Rechte von Arbeiter*innen entstehen können, wenn Staaten auch die soziale Dimension der AEMR ernst nehmen, zeigt beispielsweise das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Bis dahin war „selten die Rede davon, dass sich transnationale Unternehmen für ihre Aktivitäten außerhalb der nationalen Grenzen universellen Standards zu unterwerfen haben“, schreibt der ECCHR-Gründer Wolfgang Kaleck. Das ist nun anders.

Die Rechte von Landarbeiter*innen im Globalen Süden sind seit jeher Thema der internationalistischen Bewegung. Lange musste diese dabei vor allem auf Blaming and Shaming der transnationalen Konzerne setzen, die von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen profitieren, die Verantwortung aber auf lokale Zulieferer abzuwälzen vermochten.

Das Lieferkettengesetz änderte dieses Gefüge. Und so konnte beispielsweise die NGO Oxfam am 3. November 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Beschwerde gegen die Supermarktketten Edeka und Rewe einreichen. „Billige Bananen beruhen auf Ausbeutung“, schrieb Oxfam: Auf den Plantagen der Zulieferer in Ecuador werde „im giftigen Pestizidnebel“ gearbeitet, Hungerlöhne würden gezahlt, Gewerkschaften niedergeschlagen. Edeka wies die Vorwürfe zurück, die Hinweise hätten sich „nicht bestätigt“. Man sei aber „gesprächsbereit“. Rewe erklärte, von dem beanstandeten Betrieb würden „keine Waren mehr bezogen“. Schon zuvor hatten sich Aldi und Lidl nach einer Beschwerde von Oxfam „verhandlungsbereit gezeigt und Kontakt zur Gewerkschaft in Costa Rica aufgenommen“, so Oxfam. Das BAFA muss prüfen, ob die Konzerne ihrer Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen sind. Und kann sie dazu anhalten, die konkreten Menschenrechtsverletzungen auf den Zulieferfarmen zu beenden.

Künftig werden wohl noch mehr Konzerne auf diese Weise haftbar gemacht werden können. Denn im Februar 2023 stellte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen vor. „Eine europaweite Regelung wird helfen, die Achtung der Menschenrechte entlang der Lieferketten zu verbessern,“ schreibt dazu das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR).

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Nur fünf Monate später ratifizierte Deutschland das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt. Nun können Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen Verstöße gegen diese Rechte vor dem UN-Sozialausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte anzeigen und von Deutschland Abhilfe und Entschädigung verlangen. Damit werde „eine große Lücke im Menschenrechtsschutz geschlossen“, sagt Michael Windfuhr, der stellvertretende DIMR-Direktor und Mitglied des Sozialausschusses. Denn so kann Deutschland etwa wegen Verstößen gegen das Recht auf Gesundheit, Wohnen, soziale Sicherung oder Bildung belangt werden.

Zu den sozialen Menschenrechten gehört auch das Recht, in einer „sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt“ zu leben – was vor allem mit Blick auf die Klimakrise einen enormen Bedeutungsschub erfahren dürfte.

Eng verbunden: politische Freiheit und soziale Entwicklung

Der Humangeograf Carsten Felgentreff von der Universität Osnabrück erforscht seit Jahrzehnten die sozialen Folgen sogenannter Naturrisiken, also etwa Dürren, Brände, Überschwemmungen – all das, was die Klimakrise in noch stärkerer Intensität mit sich bringt. Für Felgentreff liegt der Schlüssel zur Anpassung daran auf der Ebene des Rechts. „Wenn man Menschenrecht ernst nehmen würde, würden sich viele andere Debatten erübrigen“, sagt er. „In Staaten, in denen Politiker sich in freien Wahlen legitimieren lassen müssen und wo eine freie Presse offen über Unrecht berichtet, dort verhungern Menschen nicht massenhaft.“

Felgentreff bezieht sich dabei auf Amartya Sen, der sich umfassend mit dem Zusammenhang von politischer Freiheit und sozialer Entwicklung befasst hat. Die beste Antwort auf die Klimakrise seien demnach „rechtebasierte Ansätze für alle.“ Denn die Härte, mit der bestimmte Krisen einzelne Menschen treffen, ist extrem ungleich verteilt. Und dies hat viel mit ihrer gesellschaftlichen Stellung zu tun. Diese zu verbessern sei künftig noch „wichtiger als Technologie“, sagt Felgentreff.

Beispiele dafür gibt es bereits. So setzte sich die Umweltorganisation Urgenda 2019 vor dem Obersten Gerichtshof der Niederlande durch. Die Richter entschieden, dass die Regierung die Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu reduzieren habe. Zwei Jahre später verurteilte ein niederländisches Gericht den Ölkonzern Shell, bis 2023 seine Emissionen um 45 Prozent zu reduzieren. Shell legte allerdings Berufung ein.

2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig, da es die „Freiheitsrechte künftiger Generationen“ beeinträchtige. Auf solche Art das „Recht auf Rechte“ wie Hannah Arendt es nannte, durchzusetzen, erscheint heute als angemessene Antwort auf die gefährliche Entwicklung der Erde. Doch weiter vorstellbar ist das nur, wenn zivilgesellschaftliche Gestaltungsmacht und Selbstwirksamkeit nicht verkümmern – und wenn das Recht weiter geachtet wird. Sicher ist das nicht. Polen etwa setzte sich offen über EU-Gerichtsbeschlüsse zu den Rechten Geflüchteter hinweg, Politiker in Großbritannien kündigten an, Gerichtsbeschlüsse zum UK-Ruanda-Deal ignorieren zu wollen.

Und natürlich ist es nicht so, dass das Recht stets progressiven Zielen dienen würde. Vielmehr wird heute auch mit den Mitteln des Rechts gegen Umweltschutz, Demokratisierung, Umverteilung oder Antidiskriminierung angekämpft. So ziehen heute nicht nur Klimaschützer*innen vor Gericht – sondern auch Unternehmen, die sich gegen Umweltauflagen wehren. „Diejenigen, die vom Status quo profitieren, werden alles tun, um ihre Vorteile zu behalten, und dazu gehört auch der Gang vor Gericht", sagt Michael Burger, Geschäftsführer des Sabin Center for Climate Change Law in New York.

Wenn das Recht den Konzernen dient

Auch die sogenannten Investitionsschutzabkommen bieten Unternehmen oft die Möglichkeit, sich juristisch gegen soziale oder ökologische Regulierungen zu wehren. Dabei handelt es sich meist um Klauseln von Freihandelsabkommen – wie jenem zwischen der EU und Kanada (CETA). „Die durch CETA eingesetzten Ausschüsse mit Technokraten aus Kanada und der EU können ohne Beteiligung des Bundestages weitreichende Entscheidungen treffen, etwa zur Zulassung von Pestiziden“, kritisiert die NGO foodwatch. Durch CETA lande der Bundestag bei Fragen, die alle Bürger*innen betreffen, „auf der Zuschauerbank“ und müsse Befugnisse an „geheim tagende Handelsausschüsse und undemokratische Schiedsgerichte“ abgeben, wo Konzerne Sonderklagerechte genießen. Das CETA wurde im Dezember 2022 ratifiziert.

Ähnlich problematisch sind die sogenannten Slapp-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation, Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung). Sie zielen darauf ab, Menschen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen (siehe hierzu den Artikel auf den Seiten 24 bis 25; Anm. der Red.).

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Derweil gestalten nicht nur Staaten und, über ihre Lobbygruppen, Unternehmen das Recht in ihrem Sinne. Auch soziale Bewegungen tun dies. Der mexikanische Journalist Luis Hernando Navarro hat in seinem Band „Wer Beton sät, wird Zorn ernten“ die „Umweltbewegung der Armen“ in Mexiko porträtiert: Indigene und Bauern, die gegen Großprojekte protestieren, die ihre Lebensgrundlagen zerstören. Das Buch endet damit, dass sie – neben Klagen bei staatlichen Gerichten – vor zivilgesellschaftliche Tribunale ziehen oder diese selber aufbauen: die „Mexikanische Versammlung der von Umweltschäden Betroffenen“, das „Lateinamerikanische Wassertribunal“ oder das „Ständige Völkertribunal“. Angelehnt an traditionelle Formen des Rechts, nach eigenen Aufgabenstellungen oder kooperierend mit Institutionen wie der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte arbeiten diese erlittenes Unrecht auf – und schaffen die Grundlage für die Fortsetzung der Kämpfe.

Der Kampf um Recht und die Krise des Politischen

Ähnliches gibt es in Deutschland, etwa mit dem „Refugee Tribunal against Germany“, dem Tribunal „NSU Komplex auflösen“ oder wenn die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ eine Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung des Todes des Sierra Leoners 2005 in einer Dessauer Polizeizelle einsetzt. Der Gedanke ist stets derselbe: Wenn der Staat seiner Pflicht nach Aufklärung dessen, was passiert ist, und Gerechtigkeit nicht nachkommt, soll die Zivilgesellschaft das im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun.

Der Frankfurter Jurist Maximilian Pichl hat zivilgesellschaftliche Rechtskämpfe erforscht. Für ihn steht fest: Ihre Bedeutung wird zunehmen. Sie seien die Reaktion auf die „multidimensionale Krise des Politischen“, mit der soziale Bewegungen versuchen, das Recht zu nutzen und ihre Interessen gegen staatliche Exekutiven und mächtige Akteure durchzusetzen, die wiederum selbst daran sind, ihre Organisierungsfähigkeit im Recht auszubauen. Dabei handele es sich oft um „Kämpfe um das Leben selbst“, schreibt Pichl mit Verweis auf die Philosophin Eva von Redecker: Klagen wie jene von Front-LEX gegen die Pushbacks, durch Beschwerden wie jene der Familien der Opfer des Anschlags in Hanau gegen die Polizei, Verfassungsklagen der Klimabewegung oder Prozesse von Menschen aus dem Globalen Süden für den Zugang zu Impfstoffen und Medikamenten. In solchen Rechtskämpfen werde das „Ringen um gesellschaftliche Hegemonie sichtbar“, schreibt Pichl. Die Aufgabe der Linken sei es, die Emanzipationskraft dieser Kämpfe sichtbar zu machen und zu unterstützen. Denn sicher sei, dass diese Rechtskämpfe das „Leben des 21. Jahrhunderts prägen werden“.

 

Christian Jakob ist Redakteur im Ressort Recherche und Reportage bei der tageszeitung in Berlin. Im September erschien sein neues Buch „Endzeit. Die neue Angst vor dem Weltuntergang und der Kampf um unsere Zukunft“ (Ch Links Verlag).

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