Recht auf Reparatur: EU legt vor, jetzt muss die Bundesregierung liefern

Runder Tisch Reparatur, INKOTA-netzwerk, Naturschutzbund (NABU) und Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßen EU-Einigung zu Reparatur

Berlin, 02.02.2024. Die EU-Institutionen haben sich heute auf neue Regeln zur Förderung von Reparaturen geeinigt, damit diese günstiger und einfacher werden. Diese Entscheidung sei ein großer Erfolg für Klima- und Ressourcenschutz, loben der Runde Tisch Reparatur, das INKOTA-netzwerk, der Naturschutzbund (NABU) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Auch für Verbraucher*innen und das lokale Handwerk seien das gute Nachrichten.

“Wir begrüßen es sehr, dass das EU-Parlament sich mit seiner Forderung durchsetzen konnte, dass Hersteller Ersatzteile zu vernünftigen Preisen zur Verfügung stellen müssen. Der oftmals hohe Preis im Verhältnis zum Neukauf ist das größte Reparaturhindernis. Die EU geht nun einen wichtigen und richtigen Schritt, um einen offenen Reparaturmarkt zu schaffen und Verbraucher*innen den Zugang zu erschwinglichen Reparaturen zu ermöglichen. Exorbitante Willkürpreise für Ersatzteile gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an“, erklärt Katrin Meyer, Geschäftsführerin des Runden Tisch Reparatur. Erst kürzlich hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale große Preisunterschiede bei vergleichbaren Ersatzteilen festgestellt1.

Als positiv zu werten ist weiterhin das beschlossene Verbot von Software- und Hardware-Praktiken, die die Verwendung von kompatiblen und wiederverwendeten Ersatzteilen erschweren. „Das könnte ein echter Gamechanger für die Reparaturbranche sein. Hier kommt es auf die genaue Formulierung im Gesetzestext an, die hoffentlich keine Schlupflöcher zulässt”, kommentiert Anna Hanisch, NABU-Referentin für Kreislaufwirtschaft. Ein Wermutstropfen: Die neue Richtlinie soll zunächst nur für neun Produktkategorien wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke gelten. „Damit bleiben viele potenziell problematische Produkte wie Laptops, Spielzeuge oder kleinere Haushaltsgeräte unreguliert. Weitere Produktgruppen sollten dem Anwendungsbereich so schnell wie möglich hinzugefügt werden“, so Anna Hanisch.

„Mit der Entscheidung auf EU-Ebene hat die Bundesregierung keine Ausreden mehr und muss endlich ihrer globalen Verantwortung für Ressourcenschutz gerecht werden und ihr lange angekündigtes Reparaturgesetz vorlegen“, fordert Julius Neu vom INKOTA-netzwerk. „Damit muss sie Hersteller verpflichten, für mehr als die neun Produktkategorien Ersatzteile zu angemessenen Preisen sowie Reparaturinformationen bereitzustellen. Weiter muss sie eine Strategie gegen den Fachkräftemangel im Reparatursektor entwickeln und einen bundesweiten Reparaturbonus einführen, wie es ihn bereits in Österreich und Frankreich gibt“, so Julius Neu.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz weist auch auf die Verantwortung der Hersteller hin: „Die Reparaturfähigkeit spielt für eine lange Nutzungsdauer von Elektrogeräten eine ausgesprochen wichtige Rolle, findet jedoch bei vielen Produkten in der Praxis keine Berücksichtigung. Deshalb fordern wir die Ausweitung der Herstellerverantwortung im Elektrogesetz. Hersteller von Produkten mit einer eingeschränkten oder nicht vorhandenen Reparaturfähigkeit müssen deutlich mehr Entsorgungskosten zahlen. Nur so werden ausreichend starke finanzielle Anreize geschaffen, von Anfang an die Reparatur beim Öko-Design zu berücksichtigen.“

Mit den neuen Regeln werden Hersteller der neun Produktgruppen dazu verpflichtet, Reparaturen für ihre Produkte anzubieten. Die EU-Institutionen einigten sich außerdem auf eine Gewährleistungsverlängerung um ein Jahr nach einer Reparatur, die im Rahmen der Gewährleistung stattfindet. Es soll außerdem nationale Plattformen geben, über die Verbraucher*innen Informationen über Reparaturdienstleister und Repair Cafés erhalten.

Kontakte

Katrin Meyer, Geschäftsführerin des Runden Tisch Reparatur e. V., katrin.meyer@runder-tisch-reparatur.de, 0151/1788 9535

Julius Neu, Promotor für Klima- und Ressourcengerechtigkeit beim INKOTA-netzwerk e. V. neu@inkota.de, 030 / 420 8202-59

Anna Hanisch, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim NABU, Anna.Hanisch@NABU.de, 0172/2312780

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe (DUH), metz@duh.de, 0170/7686923

1Pressemitteilung der Verbraucherzentrale

Berlin, 02.02.2024. Die EU-Institutionen haben sich heute auf neue Regeln zur Förderung von Reparaturen geeinigt, damit diese günstiger und einfacher werden. Diese Entscheidung sei ein großer Erfolg für Klima- und Ressourcenschutz, loben der Runde Tisch Reparatur, das INKOTA-netzwerk, der Naturschutzbund (NABU) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Auch für Verbraucher*innen und das lokale Handwerk seien das gute Nachrichten.

“Wir begrüßen es sehr, dass das EU-Parlament sich mit seiner Forderung durchsetzen konnte, dass Hersteller Ersatzteile zu vernünftigen Preisen zur Verfügung stellen müssen. Der oftmals hohe Preis im Verhältnis zum Neukauf ist das größte Reparaturhindernis. Die EU geht nun einen wichtigen und richtigen Schritt, um einen offenen Reparaturmarkt zu schaffen und Verbraucher*innen den Zugang zu erschwinglichen Reparaturen zu ermöglichen. Exorbitante Willkürpreise für Ersatzteile gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an“, erklärt Katrin Meyer, Geschäftsführerin des Runden Tisch Reparatur. Erst kürzlich hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale große Preisunterschiede bei vergleichbaren Ersatzteilen festgestellt1.

Als positiv zu werten ist weiterhin das beschlossene Verbot von Software- und Hardware-Praktiken, die die Verwendung von kompatiblen und wiederverwendeten Ersatzteilen erschweren. „Das könnte ein echter Gamechanger für die Reparaturbranche sein. Hier kommt es auf die genaue Formulierung im Gesetzestext an, die hoffentlich keine Schlupflöcher zulässt”, kommentiert Anna Hanisch, NABU-Referentin für Kreislaufwirtschaft. Ein Wermutstropfen: Die neue Richtlinie soll zunächst nur für neun Produktkategorien wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke gelten. „Damit bleiben viele potenziell problematische Produkte wie Laptops, Spielzeuge oder kleinere Haushaltsgeräte unreguliert. Weitere Produktgruppen sollten dem Anwendungsbereich so schnell wie möglich hinzugefügt werden“, so Anna Hanisch.

„Mit der Entscheidung auf EU-Ebene hat die Bundesregierung keine Ausreden mehr und muss endlich ihrer globalen Verantwortung für Ressourcenschutz gerecht werden und ihr lange angekündigtes Reparaturgesetz vorlegen“, fordert Julius Neu vom INKOTA-netzwerk. „Damit muss sie Hersteller verpflichten, für mehr als die neun Produktkategorien Ersatzteile zu angemessenen Preisen sowie Reparaturinformationen bereitzustellen. Weiter muss sie eine Strategie gegen den Fachkräftemangel im Reparatursektor entwickeln und einen bundesweiten Reparaturbonus einführen, wie es ihn bereits in Österreich und Frankreich gibt“, so Julius Neu.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz weist auch auf die Verantwortung der Hersteller hin: „Die Reparaturfähigkeit spielt für eine lange Nutzungsdauer von Elektrogeräten eine ausgesprochen wichtige Rolle, findet jedoch bei vielen Produkten in der Praxis keine Berücksichtigung. Deshalb fordern wir die Ausweitung der Herstellerverantwortung im Elektrogesetz. Hersteller von Produkten mit einer eingeschränkten oder nicht vorhandenen Reparaturfähigkeit müssen deutlich mehr Entsorgungskosten zahlen. Nur so werden ausreichend starke finanzielle Anreize geschaffen, von Anfang an die Reparatur beim Öko-Design zu berücksichtigen.“

Mit den neuen Regeln werden Hersteller der neun Produktgruppen dazu verpflichtet, Reparaturen für ihre Produkte anzubieten. Die EU-Institutionen einigten sich außerdem auf eine Gewährleistungsverlängerung um ein Jahr nach einer Reparatur, die im Rahmen der Gewährleistung stattfindet. Es soll außerdem nationale Plattformen geben, über die Verbraucher*innen Informationen über Reparaturdienstleister und Repair Cafés erhalten.

Kontakte

Katrin Meyer, Geschäftsführerin des Runden Tisch Reparatur e. V., katrin.meyer@runder-tisch-reparatur.de, 0151/1788 9535

Julius Neu, Promotor für Klima- und Ressourcengerechtigkeit beim INKOTA-netzwerk e. V. neu@inkota.de, 030 / 420 8202-59

Anna Hanisch, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim NABU, Anna.Hanisch@NABU.de, 0172/2312780

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe (DUH), metz@duh.de, 0170/7686923

1Pressemitteilung der Verbraucherzentrale

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