Schuhe, Lederwaren und Leder aus Südasien
Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen mit Fokus auf Bangladesch, Indien, Pakistan
Bangladesch, Indien und Pakistan sind wichtige Produktionsländer für Schuhe, Lederwaren und Lederkleidung, die wir in Deutschland und in Europa tragen. 2020 lag ihr an Anteil am Gesamtimport von Lederwaren (darunter fallen z. B. Schuhe, Koffer, Handtaschen, Gürtel, Uhrenarmbänder etc.) bei 7,6 %. Indien war 2020 das sechstwichtigste Importland für Schuhe in Deutschland. Doch die Lederbekleidungs-, Schuh- und Accessoire-Industrie ist bekannt für Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, sowie für Umweltschäden in den verschiedenen Produktionsstufen.
In drei Studien werten wir Interviews mit insgesamt 345 Arbeiter*innen sowie lokalen Expert*innen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Regierung aus Bangladesch, Indien und Pakistan aus. Wir gehen der Frage nach, wie groß die Menschenrechtsverletzungen in Gerbereien, Schuh- und Lederwarenfabriken in Südasien tatsächlich sind und was deutsche Unternehmen und andere Akteure bereits dagegen tun. In einem sechsseitigen Factsheet haben wir die Ergebnisse aus allen drei Ländern auf Deutsch kurz und übersichtlich zusammengefasst.
Mangelnde Transparenz und schlechte Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Von zahlreichen Unternehmen, die Schuhe, Lederkleidung und Lederwaren herstellen lassen oder verkaufen, ahnen wir nur, wo sie produzieren lassen. Denn noch immer sind intransparente Lieferketten in der Branche der Standard. Welche wenigen Unternehmen sich etwas positiver hervorheben und zum Beispiel zumindest ihre erste Zulieferstufe offenlegen, zeigt unsere Analyse „Spotlight auf Leder“ zu 100 Unternehmen und Marken. In unserer Unternehmensbefragung wird deutlich, wie unterschiedlich gut und transparent Unternehmen wie About You, Görtz, Otto, Wortmann (Tamaris) oder Zalando ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, wie gut sie auf das Lieferkettengesetz vorbereitet sind und welche eklatanten Lücken bestehen.
Arbeiter*innen brauchen Zugang zu Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen
Ein Schlüssel für würdige Arbeitsbedingungen in Lieferketten sind Mechanismen, über die Arbeiter*innen selbst dafür sorgen können, dass sie Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen erhalten. Abhilfe bedeutet dabei zweierlei: Wenn eine Person zu Schaden kam, geht es einerseits um eine Art Wiedergutmachung und Unterstützung für die betroffenen Personen (zum Beispiel auch Angehörige). Andererseits geht es darum, dass der Person und ihren Kolleg*innen solch eine Menschenrechtsverletzung nicht mehr geschehen kann. Deutsche Unternehmen mit Lieferketten für Schuhe und Lederwaren, haben deshalb nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie nach dem Lieferkettengesetz die Pflicht, den Zugang zu Abhilfe für Arbeiter*innen in ihren Lieferketten sicherzustellen. Dabei gibt es für alle Beteiligten – Markenunternehmen, Produktionsunternehmen und Arbeiter*innen – viel zu gewinnen. Doch die vorhandenen Mechanismen sind momentan so ineffektiv, dass die Unternehmen hier nachbessern müssen. Unsere Studie aus Indien, in der über 200 Arbeiter*innen befragt wurden, zeigt, wie (in)effektiv die aktuellen Beschwerde- und Abhilfesysteme sind. Unser Arbeitspapier „Ein effektives System für Beschwerde und Abhilfe innerhalb transnationaler Lieferketten“ gibt klare Empfehlungen, wie effektive Systeme gestaltet werden können.
Download der Studie: Existenz und Wirksamkeit von Beschwerde- und Abhilfemechanismen in Schuh und Lederfabriken in Indien.