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Inkota-Infoblatt 2: Ernährungssouveränität
(PDF 144 KB)
„Für eine Welt ohne Hunger“ - Aufruf zur Bundestagswahl 2009
(PDF 375 KB)
Antworten der Bundestagsparteien zum Aufruf
(PDF 9,6 MB)

Ernährungssouveränität ist ein relativ junges Konzept zur weltweiten Verwirklichung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung und bezeichnet das Recht aller Völker, Länder und Ländergruppen, ihre Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu definieren. Der Begriff wurde anlässlich der Welternährungskonferenz 1996 von der internationalen Kleinbauern- und Landarbeiterbewegung La Via Campesina als Alternativkonzept zur vorherrschenden industriellen Landwirtschaft geprägt. Dabei fordern die VertreterInnen des Konzepts der Ernährungssouveränität weit mehr als nur das Recht auf Nahrung. Vielmehr möchten sie den Zugang zu und die Kontrolle über die natürlichen Ressourcen Land, Wasser und Saatgut für die Produzenten bewahren bzw. zurückerobern. Leitmodell ist hierbei eine kleinbäuerliche Landwirtschaft, die auf nachhaltige Weise Nahrung für die lokale Bevölkerung produziert. Selbstversorgung sowie lokaler und regionaler Handel sollen Vorrang vor Exporten und Welthandel haben. Zur Begründung wird auf den Umstand verwiesen, dass Hunger und Unterernährung weltweit hauptsächlich die Landbevölkerung treffen. Zwei Drittel der Hungernden leben in ländlichen Regionen, also dort, wo die Nahrungsmittel produziert werden.
Das Konzept der Ernährungssouveränität beinhaltet Landreformen, die Achtung der Rechte der Bauern und LandarbeiterInnen, die Ablehnung des Einsatzes von Gentechnik in der Landwirtschaft, den Schutz von Kleinbauern vor billigen Importen (Dumping) und soziale Gerechtigkeit. Es muss nicht gleichbedeutend sein mit der Autarkie eines Landes oder Volkes. Oft wird dieses Konzept zusammengefasst in den Worten „Brot, Land und Freiheit“. Venezuela, Nepal und Senegal haben das Konzept der Ernährungssouveränität bereits in ihren Verfassungen verankert.
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